Außergewöhnliche Belastungen steuerlich besser ansetzbar
Der steuerliche Abzug außergewöhnlicher Belastungen ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige mit überdurchschnittlich hohen Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) belastet ist.
Zuzahlung des Arbeitnehmers für einen Firmenwagen
Die Überlassung eines betrieblichen Pkw durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn.Steht der Vorteil dem Grunde nach fest, ist dieser entweder nach der 1-%-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten und zu versteuern.
Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Der Bundesfinanzhof übernimmt mit seiner Entscheidung vom 20.10.2016 die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Urteil vom 15.9.2016, wonach die Berichtigung einer Rechnung des Unternehmers für eine von ihm erbrachte Leistung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt.
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